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Mieteinnahmen mit Ihrem Solardach – auch wenn die Sonne nicht scheint.

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Große Lagerhalle mit Photovoltaik-Anlage auf dem Dach
Monteur bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage

Ihr Solardach: Wir realisieren, Sie profitieren!

Wir mieten Ihre Dachflächen und installieren mit geprüften Partnerbetrieben sicher und fachgerecht neue Photovoltaikanlagen.

Sie profitieren von sicheren Mieteinnahmen und tragen dabei keinerlei Risiko: Es entstehen ihnen keinerlei Kosten oder finanzielle Belastung.

Bei Interesse können Sie die Anlage auch jederzeit käuflich erwerben.

Die Photovoltaikanlage auf dem Firmendach

Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Firmendach liegt im Trend. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit verbundenen Reduzierung des CO2-Ausstoßes wird es immer wichtiger, in regenerative Energien zu investieren. Ganz nebenbei präsentieren Sie sich mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach schon weithin sichtbar als fortschrittliche, umweltbewusste Firma. Wie auch Sie etwas für die Umwelt tun können und gleichzeitig eine neue Einnahmequelle erschließen, erfahren Sie hier, auf unserer Seite.

Die eigene Dachfläche für eine Photovoltaikanlage vermieten

Um eine Solaranlage zu errichten, sind eine Reihe von Rahmenbedingungen zu beachten – grundsätzlich aber kann eine Photovoltaikanlage auf jedem Dach errichtet werden – solange es hinsichtlich der Statik dafür geeignet ist.

Die zunächst wichtigsten Erfolgsfaktoren für eine Photovoltaikanlage:

  • Art des Daches (Satteldach, Flachdach, Pultdach usw.)
  • Die Ausrichtung der Dachfläche
  • Die Neigung der Dachfläche
  • Verschattung durch Bäume oder andere Gebäude
  • Und natürlich die Größe der Dachfläche

Die Fläche ist optimal geeignet, wenn das Dach exakt nach Süden ausgerichtet ist und dabei eine Neigung von ca. 35 Grad hat. Hierbei handelt es allerdings um die Idealvorstellung und insbesondere bei einer größeren Dachfläche, wie sie bei Gewerbeimmobilien üblich ist, wird die Dachneigung selten erreicht. Beim Vermieten einer Gewerbefläche für Solarmodule spielt aber in der Regel die Größe des Objekts die wichtigere Rolle, sodass eine weniger optimale Lage in den Hintergrund tritt. Eine vorhandene Verschattung ist insoweit für das Dach von Bedeutung, weil damit die Panele in ihrer Leistungsfähigkeit reduziert werden, die mit dem verschatteten Panel in Verbindung stehen. Eine letzte Größe für die Effizienz einer Solaranlage ist die Größe der Dachfläche. Dieser Effekt ist allerdings mittelbar, weil er sich primär auf die Stückkosten der Anlage bezieht. Es gilt, dass die Photovoltaikanlage je installierter Kilowattstunde Leistung im Schnitt günstiger errichtet werden kann, je größer die Dachfläche am Ende ist.

Sind die Rahmenbedingungen für Aufstellung einer Solaranlage geeignet, stellt sich für den Hauseigentümer die Frage nach der Finanzierung der Photovoltaikanlage. Auch wenn die Stückkosten der Anlage mit der Größe sinken, gerade bei Gewerbetreibenden stellt die Finanzierung einer adäquat großen Anlage eine Herausforderung dar. Der Grund ist in der notwendigen Finanzierung der Module zu finden, die in der Regel über ein Darlehen erfolgt. Diese Finanzierung kann sich aber auch auf die Bonität des gesamten Unternehmens und auf eingeräumte Kreditlinien auswirken und auf diesem Weg die Gesamtfinanzierung des Unternehmens beeinträchtigen. Darüber hinaus wird der Ertrag auch den Gewerbeeinnahmen zugeschlagen und unterliegt ebenfalls der Gewerbeertragssteuer. Daneben gehört auch einiges an Know-how zur Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage.

Wer als Unternehmen trotzdem die Dachfläche gewinnbringend nutzen möchte, der hat die Möglichkeit, die Dachfläche zu vermieten. Bei der Dachvermietung stellt der Gewerbetreibende ihr Dach zur Verfügung und ein dritter Anbieter installiert darauf eine Photovoltaikanlage. Damit eine Anlage auf dem Dach installiert werden kann, sind aber eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Vorteile bietet das Vermieten der Dachfläche?

Wenn Sie Ihre Dachfläche an einen Dritten vermieten, dann erhält dieser natürlich die Einspeisevergütung. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Neugestaltung des EEG (Energie-Einspeise-Gesetz) vor einigen Jahren darauf bestanden, dass Sie als Hauseigentümer den Strom der Anlage zunächst selber nutzen und dann erst in einem zweiten Schritt in das öffentliche Netz abgeben. Aus diesem Grund liegt die Einspeisevergütung auch deutlich unter dem durchschnittlichen Strompreis. Der Betreiber einer solchen Anlage hat somit ein großes Interesse daran, seinen Strom zu verkaufen. Hier ist der Hauseigentümer prädestiniert – denn immerhin wurde die Solaranlage auf Ihrer Dachfläche installiert und sämtliche Leitungen liegen auf Ihrem Grundstück. Es besteht eine Win-Win-Situation, denn zum einen erhalten Sie als Hauseigentümer ihren Strom ökologisch nachhaltig über die PV Produktion auf dem eigenen Dach, zum anderen hat der Betreiber der Anlage auch einen garantierten Abnehmer für seinen Strom. Und Schlussendlich reduziert die Solaranlage auch den CO2-Ausstoß, was wieder der Umwelt zugutekommt.

Darüber hinaus bietet die Dachflächenvermietung eine nicht zu unterschätzende Erlösquelle. Immerhin stellen Sie als Gebäudeeigentümer Ihr Dach zur Verfügung, auf dem ein Investor eine Anlage installiert. Ohne diese Dachfläche würde der Business-Case für den Investor nicht aufgehen. Daher sind Investoren auch bereit für die Miete der Dachfläche einen Betrag zu leisten. Es lohnt sich für den Gewerbetreibenden, denn immerhin trägt er keinerlei Investitionen für die Photovoltaikanlage und erhält neben der Miete gegebenenfalls auch günstigeren Strom.

Wie hoch sind die zu erwartenden Mieteinnahmen aus der Dachvermietung?

Die Höhe der Miete ist immer abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage und dem Wirkungsgrad. Je besser die Rahmenparameter der Photovoltaikanlage, umso höher wird auch die Miete ausfallen. Hintergrund ist, dass der Betreiber bei einer größeren Anlage geringe Stückkosten hat und somit am Ende auch mehr vom Ertrag an den Eigentümer abgeführt werden kann. Die möglichen Mieteinnahmen können Sie mit dem Solarrechner oben auf dieser Seite berechnen.

Die Dachfläche vermieten – wer übernimmt die Kosten?

Wer sein Dach vermieten will, der möchte natürlich nicht selbst die Investition in eine Photovoltaikanlage tragen. Sinn und Zweck ist ja gerade, dass nur die Dachfläche bereitgestellt werden muss. Und um es klar und deutlich zu formulieren, Angebote, bei denen sich der Immobilienbesitzer an den Kosten für die Photovoltaikanlage beteiligen soll, sind als unseriös einzustufen. Wenn Sie ihr Dach vermieten wollen, dann müssen Sie einige Dinge beachten. Dazu gehört, dass der Investor während der Bauphase der Anlage und für spätere Wartungsarbeiten der Zugang zur Ihrem Gebäude ermöglicht werden muss.

Welche Voraussetzungen sind bei der Dachvermietung durch beide Parteien zu erfüllen?

Die Dachfläche ist für einen Investor von Interesse, wenn sie eine bestimmte Größe überschreitet. Dabei ist die Dachvermietung umso interessanter, je mehr Dachfläche der Eigentümer vermieten kann.

Aber eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat auch Auswirkungen auf das Gebäude. Bspw. ist zu berücksichtigen, dass ein Photovoltaik Modul bis zu ca. 10 kg pro qm wiegen kann. Für eine Dachfläche von 600qm bedeutet das zwar „nur“ ein Mehrgewicht von ca. 6 Tonnen, trotzdem sollte insbesondere in Regionen, in denen mit höherer Schneelast zu rechnen ist, überschlagen werden, ob auch bei Schneelast das Dach stabil bleibt. Im Normalfall beauftragt der Investor einen Statiker, der die Eignung des Daches prüft.

Zusammengefasst sollten Sie die folgenden Fragen mit dem Mieter Ihres Daches besprechen:

  • Dachkonstruktion
  • Installation von Schneefängern
  • Verlegung der elektrischen Leitungen
  • Anbindung an das öffentliche Stromnetz
  • Zugang zu der Photovoltaikanlage und den notwendigen Wechselrichtern
  • Zeitraum der Abnahme von Strom zur Eigennutzung und Preis für diesen Zeitraum und Regelung, die klärt, wie im Anschluss verfahren wird
  • Eventuelle Rückbaumaßnahmen und wer die Kosten trägt
  • Definition der Miethöhe
  • Versicherungen für Stromausfall und eventuell entstehenden Schäden
  • Kosten der Wartung und Instandhaltung bei der Pflege der Photovoltaikanlage

Diese Fragen sollten zwischen den Parteien in einem Pachtvertrag geregelt werden. Im Folgenden wird noch einmal im Detail auf die einzelnen Punkte sowie auf mögliche Besonderheiten eingegangen, wobei die beiden ersten Punkte bereits erwähnt wurden.

Verlegung der elektrischen Leitungen

Sind die Module auf dem Dach installiert, müssen entsprechende elektrische Leitungen gelegt werden. Es ist zu klären, ob diese an der Fassade entlanggeführt werden können und wo sich der Wechselrichter befinden soll. Der Wechselrichter, der produzierten Gleichstrom der Photovoltaikanlage in den – bei uns üblichen – Wechselstrom umwandelt, sollte an einem kühlen Ort innerhalb des Gebäudes installiert werden. Da auch der Strom für die Eigennutzung produziert werden soll, muss dann hinter dem Wechselrichter ein Stromzähler eingebaut werden, mit dem sowohl der Eigenverbrauch wie auch die Abgabe an das öffentliche Netz ermittelt werden kann. Ohne diese Geräte lassen sich die Einnahmen nicht ermitteln. Der Eigentümer der Solaranlage benötigt einen problemlosen Zugang zu den Zählern. Dies sollte im Pachtvertrag definiert werden. Darüber hinaus sollte der Pachtvertrag auch Regelungen treffen, nach denen der Vermieter Änderungen nur nach Rücksprache mit dem Betreiber vornehmen darf. Schlussendlich sollte der Pachtvertrag auch eine Regelung beinhalten, dass dem Mieter der Zugang zum gesamten Photovoltaik System nicht verwehrt werden darf.

Anbindung an das öffentliche Stromnetz

Um Photovoltaik effizient nutzen zu können, ist für die Einspeisung des nicht im Eigenverbrauch genutzten Strom eine Anbindung an das öffentliche Netz notwendig. Dazu kann die Installation eines neuen Zählers notwendig werden. Nicht selten sind die Photovoltaik Module auf einem anderen Gebäude installiert als die Wechselrichter und es müssen ggf. Anbindungen an das Stromnetz erfolgen. Auch hier gilt es beim Verpachten zu definieren, wer die Kosten hierfür übernimmt.

Zugang zur Anlage und den notwendigen Wechselrichtern

An anderer Stelle wurde es bereits erwähnt – aber auf diesen wichtigen Punkt beim Vermieten des eigenen Dachs muss große Aufmerksamkeit gerichtet werden: Funktionieren die Wechselrichter nicht oder gibt es Beeinträchtigungen bei den Modulen, ist die Leistungsfähigkeit des gesamten Systems gefährdet. Daher muss definiert werden, dass der Zugang in keinster Weise behindert ist und bei Störungen auch reagiert werden kann. Gleichzeitig müssen Regelungen getroffen werden, wie die Photovoltaikanlage ihren Betriebszustand meldet. Erfolgt dies via mobiler Datenübertragung ist vorab die Netzverfügbarkeit zu prüfen, kommuniziert das System via WLAN ist ein entsprechender Netzzugang sicherzustellen. Muss dieser separat gelegt werden, dann ist selbstverständlich auch zu regeln, wer diese Kosten trägt.

Garantierte Abnahme des Stroms für den Eigenverbrauch

Beide Parteien haben selbstverständlich ein großes Interesse, dass Strom produziert und abgenommen wird. Ohne eine garantierte Abnahme erzielt der Betreiber einen niedrigeren Ertrag und der Dachbesitzer muss zu einem herkömmlichen Preis den Strom zahlen und hat lediglich die Miete der Photovoltaik Module. Die Dachflächenvermietung funktioniert aber nur, wenn beide Parteien einen Vorteil haben. Deshalb muss im Pachtvertrag eine Regelung über den Preis getroffen werden. Dabei kann durchaus eine dynamische Komponente eingebaut werden, da der Strompreis langfristig steigen wird. Denkbar ist bspw. eine Preiserhöhung an einen Strompreisindex. Geregelt werden muss aber auch die Dauer der Belieferung. Da das EEG für Photovoltaik Systeme eine garantierte Einspeisevergütung von 20 Jahren festschreibt, sollte dieser Zeitraum auch mindestens festgeschrieben werden. Photovoltaik Module produzieren aber deutlich länger Strom, sodass ein Pachtvertrag auch Regelungen über den Zeitraum von 20 Jahren hinaus enthalten sollte.

Rückbaumaßnahmen

Wer über einen langen Zeitraum vermieten will, der kann bei einer Dachvermietung nicht mit Bestimmtheit sagen, in welcher Form das Gebäude nach 20 Jahren noch genutzt wird. Vielleicht steht das Gebäude, auf dem sich die Photovoltaik Module befinden, einem modernen Neubau einer größeren Halle im Weg oder zwischenzeitlich wurde der Betrieb aufgegeben. Es kann also immer wieder vorkommen, dass beim Verpachten ein Rückbau der gesamten Module notwendig wird. Dieser Punkt sollte im Pachtvertrag geregelt werden.

Versicherungen

Vor dem Vermieten muss die Anlage zunächst errichtet werden. Dazu muss der Solaranlagenbauer auf das Dach und die Module mit der Dachkonstruktion verbinden. Die dazu notwendigen Haltvorrichtungen werden mit den Sparren verbunden, bzw. bei Flachdächern auf eine Metallkonstruktion aufgesetzt. Auch wenn es beim Vermieten nicht die Regel ist, Schäden können am Gebäude entstehen. Diese sind im Normalfall durch die Versicherung des Anlagenbauers abgedeckt. Für mögliche, während des Betriebs auftretende Schäden an der Anlage sollte geklärt werden, wer die Kosten trägt und die Reaktionszeiten des Anbieters definiert werden.

Kosten der Wartung und Instandhaltung

Damit die Dachflächenvermietung langfristig erfolgreich ist, müssen die Module, aber auch die Wechselrichter regelmäßig gewartet werden. Die Wartungsintervalle sollten in jedem Fall schriftlich fixiert werden und auch der Umfang ist zu beschreiben. Damit haben beide Parteien eine Garantie, dass das System langfristig erfolgreich betrieben werden kann. Natürlich geht es auch an dieser Stelle um den monetären Aufwand und auch diese Fragestellung ist unbedingt im Vertrag zu behandeln.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Photovoltaik lohnt sich für nahezu jeden, selbst wenn er nicht in eine eigene Photovoltaikanlage investieren will! Wer den hohen Aufwand und die Kosten für eine eigene Photovoltaikanlage scheut, kann sein Dach vermieten und den erzeugten Strom zu günstigen Konditionen selbst nutzen. Darüber hinaus erhält der Vermieter auch eine Miete. Je größer die vermietete Dachfläche ist, desto genauer sind die Rahmenbedingungen des Anlagenbetriebs in einem Pachtvertrag zu definieren. Die Verhandlungsposition des Vermieters wächst dabei mit der Größe der Anlage und seiner Fähigkeit den auf dem Dach produzierten Strom auch abnehmen zu können. Damit der Gebäudebesitzer langfristig sicher planen kann, sollte er das Dach 20 Jahre verpachten. Grundsätzlich lohnt es sich, die Dachfläche langfristig zu vermieten.

Dach vermieten: Ein Beitrag zum Umweltschutz

Die Vermietung von Dachflächen zur Installation von Photovoltaikanlagen ist eine Möglichkeit, passives Einkommen zu erzielen, und spielt gleichzeitig eine wichtige Rolle im Umweltschutz. Der ursprüngliche Text hebt bereits wichtige Punkte hervor, die in einem Pachtvertrag zwischen den Parteien geregelt werden sollten, einschließlich der Verlegung der elektrischen Leitungen, der Anbindung an das öffentliche Stromnetz, des Zugangs zur Anlage, der garantierten Abnahme des Stroms für den Eigenverbrauch, der Rückbaumaßnahmen, der Versicherungen und der Kosten für Wartung und Instandhaltung.

Umweltschutz durch Dachvermietung

Reduzierung der CO2-Emissionen

Indem man sein Dach für die Installation von Photovoltaikanlagen vermietet, trägt man aktiv zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Solarenergie ist eine erneuerbare und saubere Energiequelle, die keine schädlichen Emissionen produziert. Jede Kilowattstunde Strom, die durch Solarenergie erzeugt wird, reduziert die Menge an fossilen Brennstoffen, die verbrannt werden müssen, um die gleiche Menge an Energie zu erzeugen.

Förderung der erneuerbaren Energien

Die Vermietung von Dachflächen unterstützt auch die Erzeugung erneuerbarer Energien insgesamt. Dies trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und unterstützt die Ziele der Energiewende.

Überlegungen zum Umweltschutz bei der Dachvermietung

Geeignete Dachflächen

Nicht alle Dächer sind für die Installation von Photovoltaikanlagen geeignet. Bevor man sein Dach vermietet, sollte man sicherstellen, dass es nach Süden ausgerichtet ist und dass es nicht durch Schatten von Bäumen oder benachbarten Gebäuden beeinträchtigt wird. Es ist auch wichtig, den Zustand des Daches zu überprüfen und sicherzustellen, dass es die zusätzliche Last der Solarmodule tragen kann.

Umweltfreundliche Materialien

Bei der Installation der Photovoltaikanlage sollten umweltfreundliche Materialien verwendet werden, um den ökologischen Fußabdruck der Anlage so gering wie möglich zu halten.

Umweltschutz im Pachtvertrag

Nachhaltigkeitsziele

Im Pachtvertrag könnte auch festgelegt werden, dass der Betreiber der Anlage verpflichtet ist, bestimmte Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen. Zum Beispiel könnte festgelegt werden, dass der Betreiber verpflichtet ist, eine bestimmte Menge an Strom zu erzeugen oder dass die Anlage nach einem bestimmten Zeitraum aufgerüstet oder erneuert werden muss.

Umweltzertifikate

Es könnte auch eine Klausel im Vertrag aufgenommen werden, dass der Betreiber der Anlage verpflichtet ist, Umweltzertifikate zu erwerben, die bestätigen, dass die erzeugte Energie tatsächlich aus erneuerbaren Quellen stammt.

Fazit

Die Vermietung von Dachflächen zur Installation von Photovoltaikanlagen ist nicht nur eine Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu überlegen, wie die Anlage installiert und betrieben wird, und sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte im Pachtvertrag geregelt sind.