Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Freiflächen ist mehr als ein Trend – sie zeigt klares Engagement für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Mit einer Photovoltaikanlage auf Ihrer Freifläche demonstrieren Sie Ihr Umweltbewusstsein und setzen ein Zeichen für eine nachhaltige Zukunft.
Die Auswahl der geeigneten Freiflächen und die Erfüllung bestimmter Kriterien sind immer entscheidende Größen für den Erfolg und effiziente Nutzung einer Photovoltaikanlage:
Die Art der nutzbaren Freifläche, z.B. eine Brachfläche oder ein ungenutztes Grundstück ohne dominierenden Altbestand, spielt eine wichtige Rolle bei einer PV Freiflächenvermietung. Potenzielle Verschattungen durch Bäume oder Gebäude müssen berücksichtigt und wenn möglich minimiert werden, um die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage nicht zu beeinträchtigen. Die Größe der Freifläche ist immer ein äußerst relevanter Faktor. Auch der Zugang zur Freifläche ist eine wichtige Größe und hat ebenfalls Einfluss auf die Installationskosten pro Kilowattstunde.
Während eine perfekte Ausrichtung der Photovoltaikanlage absolut wünschenswert ist, sind aber auch immer gewisse Abweichungen vom Ideal akzeptabel, insbesondere bei größeren Freiflächen die für eine Vermietung in Betracht kommen. Bei der Vermietung von Freiflächen für Photovoltaikmodule, steht die nutzbare Größe der Fläche immer Vordergrund, während andere Faktoren in den Hintergrund treten können. Hier besteht im Vergleich zur Dachflächenvermietungen ein deutlich größerer Spielraum.
Die herkömmliche Errichtung und Finanzierung einer Photovoltaikanlagen stellt für Unternehmen und Privatinvestoren immer eine Herausforderung dar. Daher bietet die Vermietung von Freiflächen eine attraktive Möglichkeit, eine win-win-Situation zu schaffen:
Unternehmen oder Privatinvestoren können ihre häufig ungenutzten Freiflächen gewinnbringend vermieten, während der selbst produzierte, Co2- neutrale Strom auch noch selbst genutzt werden kann. Dies geschieht bei einer Freiflächenvermietung nahezu ohne eigenes finanzielles Risiko oder finanzielle Belastungen.
Wenn Sie Ihre brachliegende Fläche an einen Betreiber einer Photovoltaikanlage vermieten, erhält dieser die Vergütung für die eingespeiste Energie. Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber im Rahmen der Überarbeitung des EEG (Energie-Einspeise-Gesetz) festgelegt, dass Sie als Vermieter der Freifläche vorrangig den erzeugten Strom nutzen dürfen. Erst danach muss der überschüssig produzierte Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Ein Betreiber hat immer großes Interesse daran, seinen erzeugten Strom zu verkaufen. Der Eigentümer ist hier in einer besonders guten Position, da die Anlage auf seiner Fläche installiert ist und sämtliche Verbindungen auf seinem Grundstück bereits bereit liegen. Es ergibt sich also eine attraktive Win-Win-Situation für beide Parteien: Der Vermieter der Freifläche kann den produzierten, grünen Photovoltaikstrom direkt und nachhaltig nutzen, während der Betreiber einen sicheren Abnehmer hat, ohne aufwändige Akquise.
Neben der Eigennutzung des Stroms, ist die Vermietung Ihrer Freifläche natürlich die relevante Einnahmequelle.
Für einen attraktiven Mietpreis stellen Sie Ihre Freifläche zur Verfügung, auf der ein Investor eine PV - Anlage errichten kann. Ohne die angebotene Freifläche, wäre der Geschäftsfall für den Investor oft nicht rentabel, denn es müssten erst hohe Summen in freie Landflächen investiert werden, um eine PV – Anlage zu errichten. Die Finanzierungskosten wären bei niedrigen Eigenkapitalquoten entsprechend zu hoch. Daher sind Investoren gerne bereit, für die Nutzung von Freiflächen eine vergleichsweise günstigere Miete zu zahlen. Dieser Umstand ist auch für den Vermieter vorteilhaft: Er muss selbst keine Investitionen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage tätigen und kann neben einer attraktiven Miete für seine Freifläche, auch noch den produzierten, grünen Strom selbst nutzen.
Die erzielbaren Mieteinnahmen sind stets von der Größe der Photovoltaikanlage sowie ihrer Effizienz abhängig. Bei einer optimalen Anlagenkonfiguration steigen die Mieteinnahmen mit der Größe der PV - Anlage. Allgemein gilt, dass größere Anlagen geringere Stückkosten pro Einheit aufweisen, was letztendlich zu einer höheren Ausschüttung des Ertrags an den Eigentümer führt.
Gerne nennen wir Ihnen die potenziellen Mieteinnahmen Ihrer Freiflächenvermietung in einem ersten, unverbindlichen Angebot. Nutzen Sie dazu einfach unseren Freiflächen-Photovoltaikrechner.
Nicht jeder der darüber nachdenkt seine Freifläche für eine Photovoltaikanlage zu vermieten, hat unbedingt den Wunsch selbst in eine Photovoltaikanlage zu investieren – stattdessen fällt die Finanzierung bei einer Freiflächenvermietung komplett in den Verantwortungsbereich des Investors. Schließlich soll durch den Vermieter der Freifläche, lediglich die nutzbare Grundstück zur Verfügung gestellt werden und nicht das gesamte Projekt finanziert und realisiert werden.
Es ist daher wichtig zu betonen, dass Angebote, bei denen der Grundstückseigentümer sich an den Kosten für die Photovoltaikanlage beteiligen soll, als fragwürdig anzusehen sind. Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Freifläche zu vermieten, gibt es einige wichtige Voraussetzungen zu beachten.
Freiflächenvermietung für Photovoltaikanlagen stellt eine faszinierende Verschmelzung von Technologie und Raumplanung dar, die das Potenzial hat, die Energiebranche nachhaltig zu transformieren. Folgende, grundlegende Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Freiflächenvermietung zu berücksichtigen:
Sobald die Photovoltaikmodule auf dem Freigelände platziert sind, bedarf es der Verlegung entsprechender elektrischer Leitungen. Wie bei dem Bau und Ausrichtung der Photovoltaikanlage selbst, bedarf es auch hier an einer fachmännischen Planung.
Der Wechselrichter, welcher den erzeugten Gleichstrom der Photovoltaikanlage in den herkömmlichen Wechselstrom umwandelt, sollte an einem möglichst kühlen und vor Witterung geschützten Ort montiert werden. Da auch der selbst erzeugte Strom genutzt werden soll, ist es erforderlich, einen Stromzähler hinter dem Wechselrichter zu installieren, um sowohl den Eigenverbrauch als auch die Einspeisung ins öffentliche Netz zu erfassen. Ohne diese Geräte können die Einnahmen nicht ermittelt werden.
Ein reibungsloser Zugang zu den Zählern ist für den Eigentümer der Photovoltaikanlage unerlässlich und sollte im Pachtvertrag festgelegt werden. Zudem sollte der Pachtvertrag Regelungen enthalten, die besagen, dass der Vermieter keine Änderungen ohne Rücksprache mit dem Betreiber vornehmen darf. Abschließend sollte im Pachtvertrag auch verankert sein, dass dem Mieter der Zugang zum gesamten Photovoltaiksystem nicht verwehrt werden darf.
Um Photovoltaik effektiv zu nutzen, ist es erforderlich, den nicht für den Eigenverbrauch genutzten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dies erfordert die Installation eines zusätzlichen Zählers. Oftmals sind die Photovoltaikmodule mit einem zu überbrückenden Abstand zum Wechselrichter installiert, sodass möglicherweise zusätzliche Verbindungen zum Stromnetz erforderlich sind. Auch in diesem Fall ist es für Sie als Vermieter wichtig, beim Verpachten festzulegen, wer für die damit verbundenen Kosten aufkommt.
Wie einleitend beschrieben haben beide Parteien ein starkes Interesse daran an, dass grüner Strom durch die installierte Photovoltaikanlage erzeugt und profitabel genutzt werden kann.
Fehlt eine verlässliche Abnahme des Stroms, so erwirtschaftet der Betreiber der Photovoltaikanlage jedoch einen eher mäßigen Ertrag, während der Besitzer der Freifläche den Strom zu regulären Preisen erwerben müsste und lediglich Mietzahlungen für die Photovoltaikmodule erhalten würde.
Eine erfolgreiche Vermietung der Freiflächen funktioniert immer am besten, wenn beide Seiten gleichermaßen profitieren. Daher ist es von Vorteil, im Pachtvertrag eine Regelung bezüglich der Eigennutzung des Stroms, sowie des dafür zu leistenden Strompreises zu treffen. Hierbei kann eine dynamische Komponente berücksichtigt werden, da langfristig mit steigenden Strompreisen zu rechnen ist. Eine Möglichkeit könnte beispielsweise eine Preisanpassung entsprechend eines Strompreisindexes sein.
Des Weiteren sollte die Lieferdauer festgelegt werden. Da das EEG eine garantierte Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen von 20 Jahren vorschreibt, sollte dieser Zeitraum im Pachtvertrag entsprechend festgelegt werden. Da Photovoltaikmodule jedoch eine wesentlich längere Lebensdauer haben, sollten im Pachtvertrag auch Regelungen über die Zeit nach den 20 Jahren hinaus getroffen werden.
Wenn man langfristig eine Freifläche für eine Photovoltaikanlage vermieten möchte, ist es unmöglich vorherzusagen, wie das Land nach dieser Laufzeit genutzt werden soll.
Vielleicht möchten Sie auf Ihrem Freiland zukünftig doch lieber eine Halle oder ähnliche Gebäude errichten, weil eine alternative Vermietung des Grundstücks aufgrund struktureller Veränderung attraktiver geworden ist?
Daher gilt es bei der Vermietung von Freiflächen für eine Photovoltaikanlage auch immer, einen potenziellen Rückbau der gesamten Module zu bedenken. Dieser Aspekt sollte im Pachtvertrag klar geregelt werden, sodass für Sie keine unnötigen Kosten entstehen.
Vor der Vermietung muss die Anlage zunächst installiert werden. Dazu muss der Photovoltaiktechniker auf der Freifläche die Photovoltaikmodule mit der Flächenkonstruktion verbinden. Die erforderlichen Halterungen werden mit den Trägern verbunden und auf eine Metallkonstruktion aufgesetzt, welche im Boden verankert werden muss.
Obwohl Schäden an der Photovoltaikanlage während der Laufzeit eher nicht die Regel sind, können unvorhergesehene Schäden jedoch immer auftreten. Diese sind normalerweise durch die Versicherung des Anlagenbauers abgedeckt. Für eventuelle Schäden- oder Beschädigungen während des Betriebs der Anlage sollte dennoch explizit geklärt werden, wer die Kosten für Reparaturen und Instandsetzung trägt. Ebenso sollten die Reaktionszeiten des Anbieters definiert werden. So können entsprechende Probleme und Missverständnisse vorab vermieden werden.
Für eine langfristig erfolgreiche Vermietung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen, müssen sowohl die Photovoltaikmodule als auch die Wechselrichter und Verkabelungen regelmäßig gewartet werden. Die Wartungsintervalle sollten klar schriftlich festgelegt werden, ebenso wie der Umfang der Wartungsarbeiten. Auf diese Weise haben beide Parteien die Gewissheit, dass das System langfristig zuverlässig betrieben werden kann. Natürlich spielen auch hier der finanziellen Zuständigkeiten eine wichtige Rolle, die unbedingt im Vertrag zu berücksichtigt sind.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Photovoltaik ist für nahezu jeden rentabel, selbst für diejenigen, die nicht in eine eigene Anlage investieren möchten. Wer den Aufwand und die Kosten einer eigenen Photovoltaikanlage scheut, kann sein Gelände vermieten und den erzeugten Strom zu vorteilhaften Konditionen selbst nutzen. Der Vermieter erhält vom Betreiber der Photovoltaikanlage eine attraktive Miete. Je größer die vermietete Fläche ist, desto genauer müssen die Betriebsbedingungen in einem Pachtvertrag festgelegt werden. Die Verhandlungsmacht des Vermieters steigt mit der Größe der Anlage und seiner Fähigkeit, den auf dem Gelände erzeugten Strom abzunehmen. Um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte der Vermieter das Gelände für mindestens 20 Jahre vermieten. Allgemein gilt es also, möglichst große Freiflächen eher langfristig zu vermieten.
Die Vermietung von Freiflächen zur Installation einer Photovoltaikanlage bietet für Sie eine attraktive Möglichkeit, passives Einkommen zu generieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Wir haben versucht Ihnen relevante Punkte hervorzuheben, die in einem Pachtvertrag zwischen den Parteien festgehalten werden sollten. Dazu gehört z.B. die Verlegung der elektrischen Leitungen, die Anbindung an das öffentliche Stromnetz, der Zugang zur Anlage, die garantierte Abnahme des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch, Rückbauverpflichtungen, Versicherungsfragen sowie die Kosten für Wartung und Instandhaltung.
Neben allen finanziellen Vorteilen leistet die Vermietung der Freifläche für Photovoltaikanlagen einen äußerst wertvollen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Photovoltaikenergie ist eine erneuerbare und umweltfreundliche Energiequelle, die keinerlei schädliche Emissionen verursacht. Jede Kilowattstunde Strom, die durch Photovoltaikenergie erzeugt wird, verringert den Bedarf an fossilen Brennstoffen, die verbrannt werden müssten, um die gleiche Menge an Energie zu erzeugen.
Die Vermietung von Freiflächen zur Installation von Photovoltaikanlagen bietet nicht nur die Chance auf zusätzliche, attraktive Mieteinnahmen, sondern stellt auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz dar. Es ist jedoch entscheidend, sorgfältig zu planen, wie die Anlage installiert und über die gesamte Laufzeit des Projekts betrieben werden soll.
Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei, relevante Aspekte im Pachtvertrag zu Ihrem Vorteil zu fixieren. So können Sie sorgenfrei Ihren aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten, sowie alle daraus entstehenden, finanziellen Vorteile genießen.